Zentrale Organisation von Einbürgerungsverfahren
Die gesetzlichen Grundlagen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sind sehr umfangreich. Einbürgerungsverfahren sind langwierig, erfordern einen hohen organisatorischen Aufwand und benötigen häufig ein hohes Maß an innerbehördlicher Kommunikation und Abstimmung.
Die Situation
In das Einbürgerungsverfahren sind eine Vielzahl von Behörden eingebunden, wie z.B. der Verfassungsschutz, die Meldebehörden oder die Landeskriminalämter. Alle relevanten Informationen müssen in entsprechenden Formularen erfasst und abgelegt werden. Wenn Angaben für statistische Zwecke benötigt werden, z.B. alle Einbürgerungsbewerber sortiert nach Nation oder Alter, so sind diese anhand der Akten oft nur sehr umständlich zu ermitteln.
Die Lösung
Das e-BEM®Modul "Zentrale Organisation von Einbürgerungsverfahren" leistet wirkungsvolle Unterstützung bei den komplexen und langjährigen Verfahren. Ändert sich eine rechtliche Grundlage, kann schnell reagiert werden, indem man über den Formulargenerator einfach ein neues Feld in das Formular integeriert. Alle Daten sind in Microsoft Word® oder Excel® exportierbar und können so für Briefe und Reports genutzt werden.
Die Antragsdaten
In den Antragsdaten werden allgemeine Angaben zur Person des Einbürgerungsbewerbers eingegeben:

Der Familienverbund bzw. Aktenführer
Alle betroffenen Familienmitglieder werden über den Familienverband einem Aktenführer zugeordnet. Somit können mehrere Verfahren zu einem Sammelverfahren zusammengefasst werden. Die verwandschaftlichen Beziehungen der Bewerber werden ebenfalls dargestellt, Namensgleichheiten sind so besser einzuordnen.

Der Gebührenbescheid
Alle fälligen Gebühren werden in diesem Formular dargestellt. Es können beliebig viele Gebührenbescheide eingegeben werden. Über den Familienverbund werden die betroffenen Familienmitglieder angezeigt. Die Gebühren können gezielt auch nur einem Fall zugeordnet werden. Über das Feld "Gebühren bezahlt" wird schnell erkannt, ob noch eine Gebührenforderung besteht.

Die Wiedervorlage
Im Verlauf des Verfahrens sind einige Termine zu beachten. Die Wiedervorlagefunktion in e-BEM® stellt sicher, dass kein Termin vergessen wird. Mit den dort gepflegten Terminen ist der Status des Verfahrens zu jeder Zeit feststellbar.

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